Antrag auf Einsetzung einer Sonderermittlerin / eines Sonderermittlers zur Aufklärung der den Landkreis Hameln-Pyrmont und die Kreisverwaltung betreffenden Vorgänge um den Missbrauchsskandal in Lügde
Vor diesem Hintergrund beantragt / beauftragt die CDU-Kreistagsfraktion
in der nächsten Sitzung des Kreistages eine Sonderermittlerin / einen Sonderermittler des Kreistages einzusetzen, der die Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal in Lügde lückenlos aufklärt.
die Kreisverwaltung, ein rechtliches Konstrukt zu erarbeiten, das die Sonderermittlerin / den Sonderermittler mit allen nötigen Rechten und Pflichten gegenüber der Kreisverwaltung und der Verwaltungsführung ausstattet, damit sie / er Einsicht in die Akten des Landkreises nehmen und eigene Verwaltungsermittlungen durchführen kann. Hierbei hat die Sonderermittlerin / der Sonderermittler eng mit der Kreisverwaltung und den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten.
der Sonderermittlerin / dem Sonderermittler das Recht einzuräumen, gegenüber dem Kreistag umfassend in jeder Kreistagssitzung Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten.
Begründung:
Der Missbrauchsskandal von Lügde, der durch Entscheidungen der Kreisverwaltung des Landkreises Hameln-Pyrmont zumindest begünstigt wurde, erschüttert ganz Deutschland. Einlassungen des Landrates, wonach Akten im Nachhinein verändert wurden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sich offenbar nicht getraut haben, von Anfang an den Sachverhalt vollumfänglich darzustellen, werfen ein zwiespältiges Licht auf die Kreisverwaltung. Offenbar ist das Binnenklima in der Kreisverwaltung nicht frei von Belastung.
Es steht zu befürchten, dass das Land Niedersachsen als Aufsichtsbehörde Maßnahmen ergreift, die bis zur Benennung einer Beauftragten / eines Beauftragten nach §175 NKomVG gehen können. Zur Vermeidung einer solch extremen Situation wird eine Sonderermittlerin / ein Sonderermittler eingesetzt, die /der ausschließlich dem Kreistag unterstellt und rechenschaftspflichtig ist. Für eine solche Sonderermittlerin / einen solchen Sonderermittler finden sich im Kommunalverfassungsrecht keine spezifischen Regeln. Der Landkreis beschreitet hier neues Terrain, setzt aber zugleich Maßstäbe in Bezug auf die rückhaltlose Aufklärung der Vorfälle. Diesen Gedanken folgend sollen der Sonderermittlerin / dem Sonderermittler Kompetenzen an die Hand gegeben werden, die üblicherweise nicht vorgesehen sind, die aber zur rückhaltlosen Aufklärung der Angelegenheit zwingend erforderlich sind. Die Sonderermittlerin / der Sonderermittler soll zugleich auch Ansprechpartnerin / Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises sein, die sich – offenbar aus Angst vor dienst- oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen – nicht an den Landrat oder den Kreistag als jeweiligen Dienstvorgesetzten zu wenden.
Neben dieser Schutzfunktion für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind insbesondere die Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte der Sonderermittlerin / des Sonderermittlers relevant. Gegebenenfalls gibt hier die im speziellen Einzelfall weite Auslegung der der Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Hameln-Pyrmont vom 11.06.2013 diejenigen Instrumentarien an die Hand, die für eine Aufklärung der Sachverhalte erforderlich sind.
Zur Ausgestaltung der Rechte der Sonderermittlerin / des Sonderermittlers unterbreitet die Kreisverwaltung dem Kreisausschuss schnellstmöglich zur Vorberatung einen Vorschlag, damit dieser bis zur nächsten Sitzung des Kreistages am 25.06.2019 beschlussreif ist.
In einem nächsten Schritt bestellt der Kreistag die Sonderermittlerin / den Sonderermittler und stattet sie / ihn mit den erforderlichen Befugnissen aus.