Weitere Begrenzung der Defizitausgleichsleistungen an die VHP auf 10,6 Mio€ in 2023 und 2024.
Die CDU-Fraktion beantragt, die für die Jahre 2021 und 2022 beschlossene Begrenzung der Defizitausgleichsleistungen an die VHP auch für 2023 und 2024 weiterhin auf max. 10,6 Mio€ zu begrenzen.
Begründung:
Die anhaltende katastrophale Finanzsituation des Landkreises Hameln-Pyrmont mit den hohen Defiziten in den nächsten Jahren erfordert eine möglichst stringente Ausgabenpolitik auch bei den Ausgleichsleistungen an die VHP.
Die bereits beschlossenen Tarifsteigerungen ab 01.09.2022 tragen dazu bei, die Deckelung auf 10,6 Mio€ zu erreichen. Da 2023 die Tarifsteigerung für das ganze Jahr gilt, muss die Deckelung auf 10,6 Mio€ zu erreichen sein.
<Hier der Antrag zum Download>